Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus der
Teilungserklärung und dem Wohnungseigentumsgesetz. (WEG)
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
- Umsetzen von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
- Einrichtung und Führung der Buchhaltung für die WEG
- Erstellung von Einzel- und Gesamtwirtschaftsplänen
- Einziehung von Hausgeldern ggf. Mahnwesen
- Erstellung der Abrechnungsspitze
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder / Rücklagen
- Überwachung von Peronal / Hausmeister
u.v.m. sowie eventuelle Sonderleistungen
wird ggf. im Vertragswerk geregelt.
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zertifizierter Verwalter nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
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Ein Auszug unserer Leistungen für Sie: