Haus Miet und Immobilienverwaltung Klostermann
im Berchtesgadener Land
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus der
Teilungserklärung und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
- Umsetzen von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
- Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigenDurchführung
- Einrichtung und Führung der Buchhaltung für die WEG
Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und Kompetenz
zertifizierter Verwalter nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
Wir arbeiten mit Partnern und zuverlässigen Handwerksbetrieben aus der Region zusammen.
Ein Auszug unserer Leistungen für Sie:
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Erstellung von Einzel- und Gesamtwirtschaftsplänen
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Einziehung von Hausgeldern ggf. Mahnwesen
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Erstellung der Jahresabrechungen
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Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder / Rücklagen
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Überwachung von Peronal / Hausmeister