Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus der
Teilungserklärung und dem Wohnungseigentumsgesetz. (WEG)
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
  • Umsetzen von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
  • Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigen Durchführung
  • Einrichtung und Führung der Buchhaltung für die WEG
  • Erstellung von Einzel- und Gesamtwirtschaftsplänen
  • Einziehung von Hausgeldern ggf. Mahnwesen
  • Erstellung der Abrechnungsspitze
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder / Rücklagen
  • Überwachung von Peronal / Hausmeister
    u.v.m. sowie eventuelle Sonderleistungen
    wird ggf. im Vertragswerk geregelt.

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und Kompetenz
zertifizierter Verwalter nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
Wir arbeiten mit Partnern und zuverlässigen Handwerksbetrieben aus der Region zusammen.

Ein Auszug unserer Leistungen für Sie:

Gerne unterbreiten wir Ihnen
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