Haus Miet und Immobilienverwaltung Klostermann
im Berchtesgadener Land
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus der
Teilungserklärung und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen (WEV)
  • Umsetzen von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • Allgemeine Betreuung der Wohnungseigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
  • Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsmäßigenDurchführung
  • Einrichtung und Führung der Buchhaltung für die WEG

Profitieren Sie von unseren Erfahrungen und Kompetenz
zertifizierter Verwalter nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
Wir arbeiten mit Partnern und zuverlässigen Handwerksbetrieben aus der Region zusammen.

Ein Auszug unserer Leistungen für Sie:
  • Erstellung von Einzel- und Gesamtwirtschaftsplänen
  • Einziehung von Hausgeldern ggf. Mahnwesen
  • Erstellung der Jahresabrechungen
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder / Rücklagen
  • Überwachung von Peronal / Hausmeister

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein auf Ihre Wohnanlage abgestimmtes Angebot
Haben Sie Fragen dann wenden Sie sichan unser ServiceTeam oder rufen Sie uns an